Stellungnahme von McDonald’s Deutschland zum Anerkenntnisurteil einer Klimaziel-Formulierung
16.06.2026
München, 16. Juni 2026. McDonald’s Deutschland hat die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geltend gemachten Unterlassungsansprüche im Rahmen eines Anerkenntnisurteils akzeptiert. Gegenstand der Klage war eine frühere Version einer Formulierung auf unserer nationalen Website, die sich auf langfristige, globale Klimaziele bezog. Laut Urteil verpflichtet sich das Unternehmen, die strittigen Formulierungen zukünftig nicht mehr zu nutzen.
Kritik am Vorgehen der DUH
McDonald’s Deutschland hat die geltend gemachten Unterlassungsansprüche anerkannt, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen und damit unnötige Arbeit der Gerichte zu vermeiden. Die von der DUH kritisierte Darstellung wurde bereits vor mehreren Monaten überarbeitet. Inhaltliche und sprachliche Anpassungen und Aktualisierungen - etwa unserer Website - nehmen wir bei McDonald’s Deutschland kontinuierlich vor und beziehen dabei regelmäßig auch Rückmeldungen von Gästen, Partnern und weiteren Stakeholdern ein. Das ist ein normaler und verantwortungsvoller Prozess. Von einer bewussten Verbrauchertäuschung oder einer Verweigerungshaltung kann hier keine Rede sein. Aus unserer Sicht wäre es im Sinne der Sache zielführender, auf Kooperation zu setzen, um tatsächliche inhaltliche und kommunikative Verbesserungen zu erreichen. Eine zunehmend konfrontative Klagepraxis, wie sie die DUH regelmäßig ohne Interesse an einem sinnvollen, zielorientierten Austausch verfolgt, birgt die Gefahr, dass Unternehmen aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen notwendige Weiterentwicklungen gar nicht erst anstoßen. Dieses Vorgehen wirkt den gemeinsamen Bestrebungen für mehr Nachhaltigkeit eher entgegen.
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McDonald’s Deutschland LLC
Markus Weiß
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